VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN ALLEN ÖFFENTLICHEN LITURGISCHEN FEIERN

Um den gesundheitlichen Schutz der eigenen Person wie der Mitfeiernden zu gewährleisten, gelten auch während der gesamten Dauer der öffentlichen liturgischen Feiern die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen.

Bitte beachten Sie daher bei allen Folgendes:

●  Die Zahl von Personen, die an einer liturgischen Feier teilnehmen können, ist begrenzt.

●  Die Sitzplätze sind abgeteilt und markiert.

●  Während der Gottesdienste gilt aktuell:

           Die Gottesdienstbesucher haben beim Betreten und Verlassen der Kirche und während der gesamten Dauer des
           Aufenthalts
im Kirchenraum sowie beim Kommunionempfang eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen!

           Diese Verpflichtung entfällt nicht in der Zeit,
           in der die Besucher Platz genommen haben bzw. nicht kommunizieren.     

   Wir bitten Sie, die Hinweise der Mitarbeiter zu beachten!


●  Der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Kirchenbesuchern wird beibehalten und ist während der gesamten Zeit einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch beim Betreten und Verlassen der Kirche.

●  Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch

●  Nicht teilnehmen können Personen,

    mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung (respiratorische Symptome jeder Schwere) und von Personen, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind.
    Ebenso dürfen keine Personen am Gottesdienst teilnehmen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft wurden, oder die Kontaktpersonen der Kategorie II (Kontakt zu COVID-19-Fall innerhalb der letzten  
    14Tage mit weniger als 15 Minuten face-to-face-Kontakt) sind. 

Wir bitten im Interesse Aller um Einhaltung!

AKTUELLE VERHALTENSHINWEISE