WAHL DER KIRCHENVERWALTUNG

Am Sonntag, 18. November, sind Sie eingeladen, die neue Kirchenverwaltung für die Wahlperiode von 2019 - 2024 von St. Ludwig zu wählen! Das Wahllokal befindet sich im Chorraum des Pfarrhauses Ludwigstraße 22 (Eingang rückwärtig über Pfarrhof!) und hat geöffnet am Sonntag, 18. November von 09:00 - 12:00 Uhr sowie am Samstag vor und nach der Vorabendmesse von 17:00 - 20:00 Uhr.

Es sind 8 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen!

Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf der Wahlliste im Schaukasten im Kircheneingangsbereich aufgeführt. Es können ausschließlich die Kandidatinnen und Kandidaten aus dieser Wahlliste gewählt werden!

Wahlberechtigt sind Personen,
- die der römisch-katholischen Kirche angehören,
- ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben* und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (Art. 11 GStVS).

* Die Stimmabgabe in einer anderen Kirchengemeinde ist nicht möglich. Anders als bei den PGR-Wahlen kann das aktive Wahlrecht für einen anderen Ort nicht beantragt werden.
Der Grund liegt im Staatskirchenrecht: Die Kirchenverwaltung entscheidet über die Verwendung des Kirchgeldes (eine Form der Kirchensteuer) und dieses ist in der Kirchengemeinde des Hauptwohnsitzes zu entrichten. Der/Die Steuerzahler/-in muss die Personen wählen können, die über die Verwendung seiner/ihrer Steuermittel entscheiden.