Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das Organ, das die Kirchenstiftung St. Ludwig gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Sie besteht aus dem Pfarrer und acht gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Wahlperiode erstreckt sich über 6 Jahre.

Der Pfarrer ist zugleich Kirchenverwaltungsvorstand. Er hat die Weisungsbefugnis und führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter der Kirchenstiftung. Er bereitet die Sitzungen der Kirchenverwaltung vor, beruft sie ein und leitet sie. Er vollzieht die Beschlüsse der Kirchenverwaltung und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Anschaffungen und Auftragsvergaben über 400 € erfordern einen Beschluss der Kirchenverwaltung. Zur Unterstützung bei der Erledigung seiner Aufgaben sowie für die Kassen- und Rechnungsführung bestimmt die Kirchenverwaltung einen Kirchenpfleger.

Der Kirchenverwaltung obliegen die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse. Die Kirchenverwaltung sorgt für die ungeschmälerte Erhaltung und ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens; zu diesem Zweck hat sie den Haushaltsplan und die Jahresrechnung der Kirchenstiftung zu erstellen.

Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen u.a. die Ausstattung und der Unterhalt der Kirche, die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirche, die Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienst und Seelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, usw., ferner die Bestreitung des Sachbedarfs für die pfarramtliche Geschäftsführung sowie die Entlohnung der von der Kirchenstiftung angestellten Mitarbeiter.

Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Sitzungen sowie die Beschlussfassungen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind der Kirchenstiftung gegenüber für den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden verantwortlich und haften im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hierfür persönlich.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung der aktuellen Amtsperiode 2018 bis 2024:

Dekan David Theil (administrativ Kirchenverwaltungsvorstand), Herr Erich Riegler (Kirchenpfleger), Herr Herbert Dachs (Verwaltungsleiter), Frau Verena Benzler-Herz, Herr Dr. Maximilian Semmler, Herr Martin Staufer, Herr Thomas Jansing, Frau Dr. Susanne Kapellmann, Herr Dr. Thomas Hagen, Herr Manfred Roth.

Die nächste (bayernweite) Wahl der Kirchenverwaltung findet statt im November 2024.