Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat soll den Pfarrer und die hauptamtlichen Mitarbeiter in der Leitung der Gemeinde beraten und unterstützen. Darüber hinaus vertritt der PGR die Gemeinde nach außen, z. B. gegenüber der Erzdiözese. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden alle vier Jahre von den Gemeindemitgliedern gewählt.

Dem amtierenden PGR gehören an:

David Schopf (Vorsitzender),  Erika Eder (stellvertr. Vorsitzende), Magdalena Jansing, Dr. Veronika Lütkenhaus, Dr. Gudrun Hackenberg-Treutlein, Tobias Schubert (Schriftführer), Urban Treutlein, Johannes Hagen,  Tobias Riggenmann. Anna Kiermeier, Rosemarie Weizer

Pfarrer Markus Gottswinter, Pfarrvikar Jürgen Jung und Verwalter Herbert Dachs gehören von Amts wegen dem PGR-Vorstand an.  Die aktuelle Wahlperiode erstreckt sich bis 2026. Der Pfarrgemeinderat tagt grundsätzlich öffentlich. In der Regel 1x monatlich dienstags um 19:45 Uhr im Pfarrsaal. Die Daten der nächsten Sitzungen finden Sie in unsererm Kalender – Sie sind herzlich eingeladen!

Der Pfarrgemeinderat von St. Ludwig hat mehrere Arbeitsgruppen gebildet. Die Mitarbeit ist für alle interessierten Gemeindemitglieder offen. Ihr Engagement kann sowohl kurzfristig projektbezogen als auch dauerhaft erfolgen. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Kontakt: pgr-vorstand@st-ludwig-muenchen.de

Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.


Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die nächste Wahl erfolgt 2026!

BEKANNTGABE DER WAHLERGEBNISSE 2022 NACH STIMMEN